Tageslizenzen zum Preis von € 30,00 und Saisonlizenzen zum Preis von € 390,00, können während den Öffnungszeiten ab 01. Juni 2022, beim Gemeindeamt Hagenberg i.M., erworben werden.  An Samstagen, Sonn- und Feiertagen haben Sie die Möglichkeit die Tageslizenz direkt bei den Aufsichtsorganen am Fischteich zu beziehen. Einfach und unkompliziert erhalten Sie jederzeit die Tageslizenz online unter www.hejfish.at.

Ein zirka 1,2 Hektar großer Angelteich im Gemeindegebiet Hagenberg.

>> Tageslizenz online erwerben

 

Angelsaison
01. Juni 2022 bis 30. Oktober 2022

Für dieses Gewässer ist OÖ Jahresfischerkarte erforderlich!

Folgende Fische können hier geangelt werden: Hecht, Karpfen, Zander.

Man kann in Fischteich Hagenberg: Spinnfischen, Stoppelfischen, Grundbleiangeln.

 

Der Fischfang ist nur mit dem lt. Fischereigesetz zulässigen Fangmitteln, jedoch mit max. 2 Angeln gestattet. Erlaubt sind alle Fänge soweit keine Schonzeit besteht und das Mindestfangmaß (Karpfen 35 cm) gegeben ist. Pro Fischfang darf max. 1 Raubfisch (Hecht, Zander) gefangen werden. In diesem Fall ist das Anködern weiterer Raubfische nicht gestattet. Karpfen mit einem Fangmaß über 60 cm sind wieder schonend zurückzusetzen und dürfen auch nicht im Setz-Kescher gehalten werden. Die Lizenzgebühr berechtigt zur Mitnahme von 2 Stk. gefangener Edelfische. Die Mitnahme von lebenden Fischen ist nicht gestattet. Fänge von mehr als 2 Stk. sind mit € 5,00 je kg zu bezahlen. Die Möglichkeit zur Abwaage und zur Bezahlung besteht je nach Vereinbarung mit dem eingeteiltem Aufsichtsorgan. Jeder im Setz-Kescher gehaltene Fisch ist jedenfalls mitzunehmen bzw. zu erwerben. Jeder behaltene Fisch ist unmittelbar in das Fangverzeichnis einzutragen. Fische im Setz-Kescher dürfen weder ausgetauscht noch zurücksetzt werden. Das Fangverzeichnis ist am Ende des Fischtages in das dafür vorgesehene Einwurfbehältnis einzuwerfen. Es sind die Bestimmungen des OÖ Fischereigesetzes einzuhalten. Bei Nichteinhalten der Bestimmungen ist der ersatzlose Entzug der Tageslizenz vorgesehen. Die Teichaufsicht wird wochentags von Organen der Gemeinde wahrgenommen. Die Fangzeit beginnt jeweils um 07.00 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teichanlage samt der Uferbereiche videoüberwacht wird.

  • Jeder behaltene Fisch ist unmittelbar einzutragen.
  • Fische im Setz-Kescher dürfen weder ausgetauscht noch zurückgesetzt werden.
  • Das Fangverzeichnis ist am Ende des Fischtages in das dafür vorgesehene Einwurfbehältnis einzuwerfen.

Kundmachung Aufsichtsorgane

Fangverzeichnis