Nacht- und Notdienst Apotheken 1455

Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln kennt keine Pause. Apotheken haben niemals wegen Urlaub geschlossen. Vielmehr sorgt ein ausgeklügeltes System von Nacht- und Notdiensten dafür, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Apotheke in nicht allzu großer Entfernung in Bereitschaft steht - und das von 1. Jänner bis 31. Dezember, Jahr für Jahr. Die sogenannten Nachtapotheken sind auch an Sonn- und Feiertagen ganztägig dienstbereit.

 

Hier finden Sie alle Infos zum Apothekennotdienst! 

Hausärztlicher Notdienst im Bezirk Freistadt neu organisiert - Notruf 141

Im Bezirk Freistadt gelten neue Bestimmungen für den hausärztlichen Notdienst am Abend, in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen. 

Die wichtigste Information für Patienten: 
Den Notruf 141 wählen, dort erfährt man alles Weitere.

Sowohl an Wochentagen, als auch an Wochenenden/Feiertagen gilt…

  • Der hausärztliche Notdienst (HÄND) ist über die Rufnummer 141 erreichbar.
  • Die regulären Ordinationszeiten (auch die Nachmittags-, Abend- und Samstagsordinationen) der Hausärzte sind von den Bestimmungen zum hausärztlichen Notdienst nicht betroffen.
  • Zusätzlich zum hausärztlichen Notdienst gibt es einen übergeordneten Fahrdienst („Visitendienst“), der die Ärzte im Bereitschaftsdienst unterstützt. Dieser fährt vom jeweiligen Standort (Freistadt) aus Visiten. Dieser Visitendienst steht an Wochentagen von 19:00 bis 7:00 Uhr zur Verfügung, am Wochenende und an Feiertagen von 7:00 bis 19:00 Uhr (Tagdienst) und von 19:00 bis 7:00 Uhr (Nachtdienst).

Das ist für Patienten zu tun…. Notruf 141

Es ist ganz einfach: Wer medizinische Hilfe am Abend, in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen braucht ruft den Notruf 141. Dort meldet sich ein Mitarbeiter des Roten Kreuzes, der den Patienten an einen Arzt weitervermittelt oder bei Bedarf einen Hausbesuch organisiert, wenn der Patient nicht mobil ist. Der hausärztliche Notdienst  ist nur für akute Beschwerden gedacht, bei denen der Patient sofort medizinische Hilfe braucht. Für kleinere bzw. chronische Beschwerden sollen sich die Betroffenen zu regulären Ordinationszeiten an ihren Hausarzt bzw. ihre Hausärztin wenden.