Geburt

Die Hausgeburt ist innerhalb einer Woche beim Standesamt vom Arzt, der Hebamme, vom Vater oder der Mutter oder einer anderen Person, die von der Geburt Kenntnis hat, anzuzeigen.

 Unterlagen für die Anzeige einer Geburt:

  • Heiratsurkunde der Eltern bei ehelichem Kind
  • sonst Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
  • ev. Nachweis akademischer Grade (= Diplom)
  • Geburtsbestätigung bei einer Hausgeburt
  • Meldezettel wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt

 

Bei der Erstausstellung ist die Geburtsurkunde für alle Kinder bis zum 2. Lebensjahr kostenlos. Ansonst ist für die Urkunde € 9,30 zu entrichten. Auf Verlangen werden auch internationale Urkunden ausgestellt.

Bei Auslandsberührungen bitten wir um vorzeitige telefonische Absprache mit Frau Trenker!

 

Hinweis: Auch die Erstausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist bis zum 2. Lebensjahr des Kindes gebührenfrei!